FORTSCHREIBUNG DES INTEGRIERTEN STÄDTEBAULICHEN ENTWICKLUNGSKONZEPTES (ISEK) UND FORTSCHREIBUNG DER VU FÜR DAS 
SG 1 „ÖSTLICHE ALTSTADT“ UND DAS 
SG 2 „ALTSTADT MITTE UND WESTLICHE ALTSTADT“

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Stadt Lichtenfels führt derzeit Vorbereitende Untersuchungen (VU) gem. § 141 BauGB durch, um die Notwendigkeit und Rahmenbedingungen für eine städtebauliche Sanierungsmaßnahme im Stadtgebiet zu prüfen. Parallel wird ein Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) erarbeitet, das als strategische Grundlage für die zukünftige Stadtentwicklung dienen soll.

Im Rahmen dieser Verfahren bitten wir Sie als Träger öffentlicher Belange gemäß § 137 BauGB um Stellungnahme zu den vorliegenden Unterlagen. Insbesondere interessieren uns Hinweise zu möglichen fachlichen Belangen, Zuständigkeiten, bestehenden Planungen oder sonstige Aspekte, die aus Sicht Ihrer Institution von Bedeutung sein könnten.

Die Unterlagen zur VU und zum ISEK (inkl. Analyse, Leitbild, Entwicklungsziele und Maßnahmenentwürfe) liegen in der Zeit von 

Montag, 14. Juli 2025 bis Montag, 11. August 2025

im Bau- und Umweltamt Lichtenfels, Rathaus 2, 1. OG zur Einsicht öffentlich aus.

Zusätzlich stehen die Unterlagen digital unter folgendem Link zur Verfügung:
www.lichtenfels.de/isek-sg1und2

Wir bitten Sie, Ihre Stellungnahme bis spätestens 1. September 2025 an die untenstehende Adresse zu senden – gerne auch per E-Mail an: bauamt@lichtenfels.de.
Sollten Sie innerhalb dieser Frist keine Stellungnahme abgeben, gehen wir davon aus, dass aus Ihrer Sicht keine Bedenken oder Anregungen bestehen.

Für Rückfragen stehen Ihnen Herr Pülz (09571/795-165) und Herr Hofmann (09571/795-180) gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Gehrhard Pülz
Stadtbaumeister