Förderung von Vereinen

Örtliche Sportvereine (und analog dazu sonstige örtliche Vereine und Institutionen) erhalten auf Antrag einen Zuschuss auf Investitionen.

Förderung

Es werden Investitionsmaßnahmen gefördert. Das sind investive Baumaßnahmen (keine Unterhaltsmaßnahmen) und größere Beschaffungen.

Der Zuschuss beträgt 7 % der anfallenden Investitionskosten, maximal 27.000 € je Objekt. Maßgebend sind die tatsächlich angefallenen Kosten, im Falle einer Förderung durch den Landessportverband (BLSV) die vom BLSV festgesetzten zuwendungsfähigen Kosten. Ist der Verein vorsteuerabzugsberechtigt, werden nur die Nettokosten gefördert.

Eigenleistungen der Vereinsmitglieder werden mit einem Stundensatz, der sich nach den Stundenwerten für Feldgeschworene richtet, bei der Förderung mitberücksichtigt.

 

Beantragung

Bevor Sie mit der Maßnahmen beginnen, beantragen Sie den Zuschuss per Mail bei dieser Adresse:

finanzen@lichtenfels.de

 

Folgende Unterlagen sind digital mitzuschicken:

  • Kostenvoranschlag/ Kostenschätzung
  • voraussichtlicher Stundenaufwand der Vereinsmitglieder bei Eigenleistungen

 

Bitte geben Sie an,

  • ob Ihr Verein vorsteuerabzugsberechtigt ist.
  • welche weiteren Förderungen oder Spenden der Verein für das Vorhaben erhält.

 

Auszahlung

Nach Abschluss der Maßnahme können Sie die Auszahlung per Mail bei dieser Adresse beantragen:

finanzen@lichtenfels.de

 

Folgende Unterlagen sind digital mitzuschicken:

  • Rechnungen
  • Auflistung der geleisteten Stunden der Vereinsmitglieder bei Eigenleistungen
  • Bankverbindung des Vereins
  • Fotodokumentation:
    • Baumaßnahmen: jeweils drei Bilder vor und nach der Maßnahme
    • Beschaffungen: je ein Bild pro angeschafftem Gegenstand

 

Info:

Stadtkämmerei Lichtenfels
Tel: 09571 795-136
Fax: 09571 795-237
E-Mail: finanzen@lichtenfels.de